General terms and conditions
AGB zum ÖBB – „Charge & Ride“ Tarif
Stand 16. Oktober 2018
1. Bestandteile des Vertrags und Änderung der AGB
1.1 Es gelten die Bestimmungen des Angebotsformulars und der Anlagen, allfällige schriftliche Vereinbarungen im Einzelfall und die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SMATRICS. Diese Regelungen werden zusammen auch als „Vertrag“ bezeichnet.
1.2 SMATRICS ist berechtigt, den Vertrag abzuändern. Änderungen des Vertrags werden dem Kunden schriftlich unter gleichzeitiger Vornahme einer Änderungskündigung durch SMATRICS mitgeteilt. SMATRICS wird Entgelte nicht vor dem Ablauf von 2 Monaten nach Vertragsabschluss ändern. Sollte der Kunde innerhalb von vier Wochen ab Verständigung des Kunden SMATRICS schriftlich mitteilen, dass er die Änderung nicht akzeptiert, so endet der Vertrag an dem einer Frist von drei Monaten ab Zugang des Widerspruchs folgenden Monatsletzten. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, so erlangt der neue Vertrag zum in der Mitteilung bekannt gegebenen Zeitpunkt, der nicht vor dem Zeitpunkt der Versendung der Mitteilung liegen darf, Wirksamkeit. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen in der schriftlichen Mitteilung gesondert hingewiesen. Für den Fall des Widerspruchs ist der Kunde jedoch weiterhin verpflichtet, sämtliche bis zur Beendigung des Vertrags entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen.
1.3 Änderungen der Kontaktinformationen (wie insbesondere 24h Kundenhotline, Adressen, Ansprechpartner, Bankverbindungen) und sonstiger zur Vertragsabwicklung erforderlicher und im Vertrag genannten Informationen sind keine Änderungen der AGB bzw. des Vertrags. Derartige Änderungen können dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden. Änderung der Roaming-Partner bzw. deren Tarife sind ebenfalls keine Änderung des Vertrags.
2. Vertragsgegenstand und Voraussetzungen für die Vertragserfüllung
2.1 Gegenstand des Vertrags sind die in Punkt II. des Angebotsformulars beschriebenen Produkte gemäß den Leistungsbeschreibungen in Punkt III. des Angebotsformulars.
2.2 Die Erbringung von Netzdienstleistungen und / oder Stromliefertätigkeiten und / oder Telekommunikations-Dienstleistungen sind nicht Vertragsgegenstand. Der Kunde ist für die Einhaltung der Netzbedingungen, der Bedingungen der Telekomdienstleister und sonstiger in Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch SMATRICS relevanten Verträge und anwendbaren technischen Standards verantwortlich. Die Leistungen von SMATRICS setzen einen aufrechten Netzzugang und eine aufrechte Strombelieferung sowie – hinsichtlich der ÖBB Web-App – eine aufrechte Internetverbindung voraus. Eine Haftung von SMATRICS (Schlecht- bzw. Nichterfüllung, Schadenersatz, etc.) ist daher in den Fällen mangelnder Stromversorgung, Netzdienstleistung oder Telekommunikations-Dienstleistungen ausgeschlossen (vgl. auch Punkt 10.1 AGB).
3. Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung
3.1 Mit dem Abschluss dieses Vertrages nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass SMATRICS als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“) berechtigt ist, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gegebenen und (insbesondere auch aus öffentlichen ÖBB Park & Ride Ladestationen, SMATRICS Ladestationen und / oder Ladestationen von Partnern der SMATRICS) erhaltenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung zu verarbeiten und diese Daten – zur Gänze oder teilweise – im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags an Auftraggeber, Lieferanten, IT-Dienstleister, Kundenservice, Banken, Buchhaltung, Steuerberater, sowie sofern notwendig Versicherungsunternehmen, Inkassounternehmen und Rechtsvertreter zu übermitteln. Dies betrifft Vor- und Zuname, akademischer Grad, Postanschrift, E-Mail-Kontakt, Telefonnummer, Geburtsdatum, Abrechnungsdaten, Kontodaten, Kunden-ID-Nummer, Ladeort, Ladebeginn, Ladeende, verwendeter Ladepunkt, Roaming-Partner, Kennung des Endgeräts bei Nutzung der ÖBB Web-App, Verbrauchsdaten, Fahrzeugladeleistung, amtliches Kennzeichen für das Vertragsfahrzeug, Marke, Handelsbezeichnung und Baujahr des Vertragsfahrzeugs.
Zur Abwicklung der Abrechnung von Ladevorgängen an Ladestationen der Roaming-Partner von SMATRICS übermittelt SMATRICS an die Roaming-Partner die Kunden-ID-Nummer anonymisiert. Die Roaming Partner erhalten daher keinen Zugriff zu den durch SMATRICS gespeicherten personenbezogenen Daten.
Bei Nichtbereitstellung der Daten nach diesem Punkt kann der Vertrag nicht erfüllt werden.
3.2 Dauer der Datenverarbeitung und Betroffenenrechte
Sämtliche Daten werden für die Vertragsdauer und danach solange gespeichert, wie dies für die Vertragsabwicklung, bei Streitigkeiten oder zur Erfüllung von Berichts- und Nachweispflichten erforderlich ist.
Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben gemäß DSGVO ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 15 bis 21 DSGVO). Es besteht darüber hinaus ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde (Art 77 DSGVO). Zur Wahrung ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht kann sich jede betroffene Person per Mail an info@smatrics.com oder per Post an SMATRICS GmbH & Co KG Europaplatz 2 / Stiege 4 , 1150 Wien genannten Kontaktdaten der SMATRICS wenden.
4. Widerrufs- und Rücktrittsrechte von Konsumenten
Die in Anhang IV geregelten Rechte auf Widerruf des Vertrags bzw. auf Rücktritt von Vertragsanbot und Vertrag stehen nur Kunden offen, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind.
5. Öffentliche ÖBB Park & Ride Ladestationen
5.1 SMATRICS behält sich vor, aus zwingenden wirtschaftlichen und/oder technischen Gründen im Auftrag der ÖBB-Infrastruktur AG Anzahl und örtliche Lage der öffentlichen ÖBB Park & Ride Ladestationen, sowie SMATRICS Ladestationen oder SMATRICS Roaming-Partner zu verändern.
Auskünfte über die aktuellen Standorte der ÖBB Park & Ride Ladestationen, SMATRICS Ladestationen und der SMATRICS Roaming-Partner sind online über die ÖBB Web-App, unter www.smatrics.com und über die 24h Kundenhotline-Nummer +43 (0) 5 03 13 51 855 verfügbar.
5.2 Der Kunde hat nur Anspruch auf die Benutzung eines freien ÖBB Park & Ride Ladestation Standplatzes zum Laden des Vertragsfahrzeugs. Ein Blockieren von ÖBB Park & Ride Ladestationen bzw. von SMATRICS Ladestationen ist unzulässig. Reservierungen sind nur durch SMATRICS im Auftrag der ÖBB-Infrastruktur AG zulässig.
6. Entgelte (Preise) und Änderung der Entgelte
6.1 Sämtliche angegebenen Entgelte sind Bruttopreise (inklusive 20 % Umsatzsteuer) und sind das Entgelt für die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung (Punkt III. des Angebotsformulars).
6.2 Nicht in den angegebenen Entgelten enthalten sind sonstige Steuern, Abgaben, Zuschläge, Gebühren, Beiträge, sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung unvermeidbar entstehen und zu deren Tragung die ÖBB-Infrastruktur AG auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen verpflichtet ist bzw. wird (wie Kosten aus dem Bundes-Energieeffizienzgesetz). SMATRICS ist im Auftrag der ÖBB-Infrastruktur AG berechtigt, diese Kosten – unabhängig von deren Bestand / Höhe bei Vertragsabschluss – an den Kunden zu verrechnen.
6.3 Änderungen der Entgelte werden dem Kunden schriftlich unter gleichzeitiger Vornahme einer Änderungskündigung durch SMATRICS mitgeteilt. Sollte der Kunde innerhalb von vier Wochen ab Verständigung des Kunden SMATRICS schriftlich mitteilen, dass er die neuen Entgelte nicht akzeptiert, so endet der Vertrag an dem einer Frist von drei Monaten ab Zugang des Widerspruchs folgenden Monatsletzten. Widerspricht der Kunde innerhalb der Frist von vier Wochen nicht, so erlangen die geänderten Entgelte ab dem in der Mitteilung bekannt gegebenen Zeitpunkt – der nicht vor dem Zeitpunkt der Versendung der Mitteilung liegen darf – Wirksamkeit, und der Vertrag wird zu den geänderten Entgelten fortgesetzt. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen in der schriftlichen Mitteilung gesondert hingewiesen.
7. Abrechnung, Zahlung, Aufrechnung, Zahlungsverzug
7.1 SMATRICS übermittelt dem Kunden monatlich eine Rechnung im Nachhinein für den / die Tarif/e. Die Verrechnung der Tarife beginnt bei Bekanntgabe der Freischaltung durch SMATRICS an den Kunden. Die monatlichen Tarifzahlungen sind innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist – die nicht kürzer als 14 Tage ab Rechnungserhalt sein darf – zur Zahlung fällig.
7.2 Bei Vertragsbeendigung werden etwaige Guthaben oder Fehlbeträge rückerstattet bzw. zur Zahlung fällig. SMATRICS ist berechtigt, dem Kunden die von ihm bzw. von einer ihm zurechenbaren Person (wie dem Verwender einer ihm vom Kunden überlassenen ÖBB Ladekarte, eines ihm überlassenen Passworts bzw. Endgeräts oder dem Nutzer der ÖBB Park & Ride Ladestation) nach Vertragsende in Anspruch genommenen Leistungen (wie Laden aus öffentlichen ÖBB Park & Ride Ladestationen oder Roaming Ladestationen) zu verrechnen. Der Kunde hat dafür zumindest jenen Betrag zu bezahlen, der den von SMATRICS im Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme für diese Leistungen öffentlich angebotenen Entgelten (Preisen) / Bearbeitungsentgelten entspricht. Wird die in Anspruch genommene Leistung nicht oder nicht mehr angeboten, gelten die öffentlich angebotenen Entgelte (Preise) / Bearbeitungsentgelte jener Leistungen, die der in Anspruch genommen Leistungen am ehesten entspricht. SMATRICS ist im Auftrag der ÖBB-Infrastruktur AG berechtigt, dem Kunden über diese Entgelte (Preise) / Bearbeitungsentgelte hinausgehende Schäden zu verrechnen.
7.3 Einwendungen gegen die Richtigkeit von Rechnungen sind innerhalb eines Monats ab Rechnungserhalt schriftlich an SMATRICS zu richten, andernfalls gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt. Einwendungen sind schriftlich zu erheben und haben bei in den Rechnungen ausgewiesenen einzelnen Ladevorgängen jene konkret zu bezeichnen, hinsichtlich der die Richtigkeit vom Kunden bezweifelt wird. Der Kunde verpflichtet sich zur Mithilfe bei der Aufklärung von Einwendungen. SMATRICS wird den Kunden auf die Frist und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen in der Rechnung gesondert hinweisen. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrags, das Unterlassen von fristgerechten Einwendungen nicht die Geltendmachung von Forderungen durch den Kunden.
7.4 Die Aufrechnung von Forderungen von SMATRICS mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Das Recht von Konsumenten im Sinne des KSchG, ihre Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben, bleibt für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von SMATRICS oder für Gegenforderungen unberührt, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit der Konsumenten stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von SMATRICS anerkannt worden sind.
7.5 Dem Kunden stehen als Zahlungssysteme die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats an ein Zahlungs- bzw. Kreditinstitut (siehe Anlage II) oder die Zahlung mittels Überweisung zur Verfügung. Kosten für den SEPA-Lastschrift Einzug bzw. für die Überweisung gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet ihrer Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbindlichkeiten angerechnet.
7.6 Bei Zahlungsverzug von Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, ist SMATRICS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten pro Jahr zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug von Unternehmern werden 9,2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnet. SMATRICS ist berechtigt, dem Kunden über diese Verzugszinsen hinausgehende Verzugsschäden zu verrechnen.
8. Kundendaten, Zustimmung zum E-Mail Verkehr
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, SMATRICS über Änderungen seiner Firma, seines Namen, seiner Anschrift, seiner Rechnungsanschrift, Bankverbindung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, des amtlichen Kennzeichens für das Vertragsfahrzeug, Marke und Handelsbezeichnung des Vertragsfahrzeuges, die Fahrzeugladeleistung sowie über alle anderen für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten ohne Verzögerung schriftlich zu informieren. Zustellungen von Mitteilungen und Erklärungen durch SMATRICS an den Kunden können rechtswirksam an die vom Kunden zuletzt an SMATRICS bekannt gegebenen Kundendaten (Adresse und / oder E-Mail-Adresse und / oder Telefaxnummer) erfolgen.
8.2 Der Kunde stimmt der Übermittlung von Mitteilungen / Erklärungen / und Rechnungen durch SMATRICS in elektronischer Form an die von ihm bekannt gegebene E-Mail Adresse zu. Der Kunde verzichtet auf die Zustellung in Papierform per Post oder Telefax.
9. Anrechnung als Energieeffizienzmaßnahme
Der Kunde überträgt durch den Erwerb bzw. der Nutzung der vertragsgegenständlichen Produkte und Leistungen, die von der ÖBB-Infrastruktur AG gesetzten Energieeffizienzmaßnahmen und deren Nachweise zur Anrechnung im Sinn des Bundes-Energieeffizienzgesetzes („EEffG“) unentgeltlich an die ÖBB-Infrastruktur AG. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Energieeffizienzmaßnahme und deren Nachweise zur Anrechnung als Endenergieeffizienzmaßnahme verwendet und weiterübertragen werden. Der Kunde verpflichtet sich, allenfalls notwendige Zustimmungserklärungen zur Weiterübertragung und/oder zur Anrechnung zu geben. Der Kunde verpflichtet sich, die Energieeffizienzmaßnahme und deren Nachweise nicht an Dritte zu übertragen.
10. Haftung und Schadenersatz
10.1 Eine Haftung – mit Ausnahme von Personenschäden – ist ausschließlich bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegeben. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsentgang, Produktionsausfälle, Betriebsstillstand sowie für alle mittelbaren Schäden ist – außer bei Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind – ebenfalls ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Netzbetreiber, Telekomdienstleister und auch Stromlieferanten sind keine Erfüllungsgehilfen von SMATRICS. SMATRICS haftet daher auch nicht für aus dem Stromnetz stammende (übertragene) Überspannungen.
10.2 Schadenersatzansprüche verjähren – mit Ausnahme von Ansprüchen von Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind – nach Ablauf eines Jahres von dem Zeitpunkt an, zu welchem der Geschädigte vom Schaden Kenntnis erlangt. Schadenersatzansprüche sind – außer bei Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind – mit € 1.500,-- pro Schadensfall beschränkt.
10.3 Jeglicher Eingriff in die von der ÖBB-Infrastruktur AG zur Verfügung gestellte elektrische Betriebsanlage ist untersagt. SMATRICS oder die ÖBB-Infrastruktur AG haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche oder unsachgemäße Nutzung der Installationen und Geräte bzw. durch Manipulation der von der ÖBB-Infrastruktur AG zur Verfügung gestellten Geräte durch den Kunden oder durch Dritte verursacht werden. Eine Haftung für Schäden aufgrund von Wallboxen, Installationen und Geräte ist für die Zeit nach Ende des Vertrags ausgeschlossen.
10.4 Der Kunde ist für die technische Sicherheit der von ihm verwendeten Kabel, Buchsen, Adaptern, Zwischenstücke selbst verantwortlich. Es dürfen nur den technischen Sicherheitsnormen entsprechende Teile an die vertragsgenständlichen Ladestationen angesteckt werden.
11. Höhere Gewalt
11.1 Ist / Sind die Vertragspartei(en) vollständig oder teilweise an der Vertragserfüllung aufgrund von höherer Gewalt verhindert, ruhen die wegen höherer Gewalt (teilweise) nicht erfüllbaren Verpflichtungen, bis die Hindernisse, Fehler oder Störungen sowie deren Folgen behoben sind. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich wechselseitig in geeigneter Form über bekannte Fälle höherer Gewalt unverzüglich zu benachrichtigen und über die absehbare Dauer und das Ausmaß der Leistungsverhinderung zu informieren. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Störungen oder Wartungen des Stromnetzes, von Telekominfrastruktur, behördliche Verfügungen und sonstige Umstände, die von der nicht erfüllenden Vertragspartei nicht zu vertreten sind.
12. Vertragsdauer, Kündigung
12.1 Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Quartalsende (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) durch ordentliche Kündigung aufgelöst werden.
12.2 Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
- der Kunde einer Zahlungsverpflichtung trotz erfolgter schriftlicher Mahnung und Verstreichen der gesetzten Nachfrist nicht nachkommt;
- über das Vermögen des Kunden mangels Masse/Vermögen die Einleitung eines Insolvenzverfahrens verweigert bzw. ein eingeleitetes Verfahren beendet wird;
- die für die Vertragserfüllung erforderlichen Berechtigungen / Zustimmungen ohne Verschulden der kündigenden Vertragspartei erlöschen;
- der Kunde Installationen bzw. Geräte missbräuchlich verwendet oder unsachgemäß nutzt.
- SMATRICS nicht mehr Betreiber der Ladestationen der ÖBB-Infrastruktur AG sein sollte. In diesem Fall besteht die Möglichkeit mit einem allfälligen neuen Betreiber dieser Ladestationen einen Vertrag abzuschließen (siehe dazu auch Punkt IV.5. dieses Vertrags).
13. Schlussbestimmungen
13.1 SMATRICS darf sich zur Erfüllung dieses Vertrags befugter Professionisten und Beauftragter bedienen.
13.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis oder Änderungen des Schriftformerfordernisses. Erklärungen des Kunden per E-Mail an die Adresse info@smatrics.com sowie von SMATRICS an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebenen E-Mail Adresse des Kunden erfüllen dieses Schriftformerfordernis. Weiters gilt das Schriftformerfordernis als erfüllt, wenn der Kunde Eingaben via ÖBB Web-App oder einer sonst von SMATRICS zur Verfügung gestellten Software an SMATRICS übermittelt und/oder auf einem Touchscreen eines Endgerätes (Smart-Phone, Laptops, etc.) unterfertigt. Die digitalisierte Form der vom Kunden geleisteten Unterschrift und die Reproduktion einer solchen Unterschrift werden vom Kunden als Nachweis seiner Unterschrift anerkannt. Von SMATRICS bzw. deren Vertretern nicht in Schriftform abgegebene Erklärungen an Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, gelten nur dann, wenn diese Erklärungen für den Konsumenten vorteilhaft sind (§ 10 Abs. 3 KSchG).
13.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine im Erfolg für die Vertragsparteien möglichst nahe kommende rechtsgültige und durchführbare Bestimmung zu ersetzen. Dies gilt auch für allfällige Regelungslücken dieses Vertrages.
13.4 SMATRICS ist – außer bei Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind – berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder den Vertrag selbst rechtswirksam und schuldbefreiend auf Dritte zu überbinden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Rechte und Pflichten auf ihre jeweiligen Rechtsnachfolger zu überbinden.
13.5 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG.
13.6 Es ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anzuwenden, nicht jedoch die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und der nicht zwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts; Weiter- bzw. Rückverweisungen sind ausgeschlossen.